EMPFEHLUNG
- Altersabhängig ~ 30 € im Jahr ab dem 01.03. eines Jahres
- Wird nach dem 01.03. monatsweise noch günstiger
- Kennzeichen kommt per Post
- Gültigkeit 1 Jahr bis zum letzten Februartag kommenden Jahres
- Optionale Teilkaskoversicherung
Info zur 🛵-Versicherung
Moped, Roller oder Mofa fahren bedeutet für viele Menschen ein großes Gefühl von Freiheit. Doch um im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden zu dürfen, benötigen Mopeds eine eigene Versicherung. Unter dem Oberbegriff Mopedversicherung werden dabei Mofaversicherungen, Rollerversicherungen sowie Versicherungen für weitere Kleinkrafträder zusammengefasst.
Leistungen einer Mopedversicherung:
Für Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas und Roller schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor. Wer mit diesen Fahrzeugen ohne Versicherungsschutz auf der Straße unterwegs ist, macht sich strafbar!
Erweiterter Schutz mit Teilkasko:
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Ein Vollkaskoschutz wird hingegen für Mopeds noch nicht angeboten.
Leistung | Haftpflicht | Teilkasko |
---|---|---|
Kosten für Schäden | ✓ | ✓ |
Mitversicherung für Anhänger | ✓ | ✓ |
Schadenersatzansprüche | ✓ | ✓ |
Schäden durch Umwelteinflüsse | ✓ | ✓ |
Diebstahl | X | ✓ |
Brand und Explosion | X | ✓ |
Glasbruch | X | ✓ |
Unfälle mit Haarwild | X | ✓ |
Kurzschlussschäden | X | ✓ |
Vandalismus | X | X |
Welche Fahrzeuge benötigen eine Mopedversicherung?
Die folgenden Kraftfahrzeuge benötigen laut Gesetzgeber eine Mopedversicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen:
- Kleinkrafträder (Mopeds, Roller und Elektroroller), die nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren
- Leichtmofas bis 20 km/h und Mofas bis 25 km/h (Mofaversicherung)
- Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Minicars), und dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) und mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm
- Elektrofahrräder (Pedelecs) und S-Pedelecs bis 45 km/h
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- elektronische Mobilitätshilfen (Krankenfahrstühle, E-Roller) bis 20 km/h
