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Info zur Hundehaftpflicht
Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch lohnt sie sich auch für Hundehalter, die dieser Pflicht nicht unterliegen. Denn jeder Hundebesitzer muss für Schäden haften, die sein Vierbeiner verursacht hat - auch wenn den Hundeeigentümer gar keine Schuld trifft. Richtig teuer und existenzbedrohend ist es, wenn Ihr Hund einen schweren Sach- oder Personenschaden verursacht.
Solche Schäden ereignen sich schneller als man denkt. Vor allem im lauten und bedrohlichen Straßenverkehr besteht stets die Möglichkeit, dass sich der Hund instinktiv losreißt und einen schweren Autounfall verursacht. Blechschäden können bereits mehrere tausend Euro kosten. Werden zusätzlich Personen schwer verletzt, können die Schadensersatzforderungen schnell sechs- bis siebenstellige Summen erreichen
In welchen Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht für Hunde?

Welche Schäden deckt die Hundehaftpflichtversicherung ab?
Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab, die dein Hund verursacht. Der Beitrag einer Hundehaftpflicht ist im Vergleich zu den möglichen Schadenskosten sehr günstig.
Wie wichtig die Abdeckung der genannten Schäden ist, spiegelt sich auch in den häufigsten Schadensfällen wider: Verletzungen von anderen Hunden, kleinere Sachschäden und Verletzungen bei Menschen belegen hierbei die ersten drei Plätze.
Neben diesem Basisschutz können – je nach Tarif – weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein. Dazu gehören zum Beispiel Mietsachschäden, Forderungsausfalldeckung, ungewollter Deckakt, Fremdhüterrisiko und Führen ohne Leine.
