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Info zur Auslandskrankenversicherung
Wann ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich im Grunde für jede Reise ins Ausland. Denn: Die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland sind häufig teurer als im Inland und schmerzen insbesondere dann, wenn sie aus eigener Tasche gestemmt werden müssen.
Abhängig vom Zielland kann es zudem sein, dass die medizinische Versorgung unter dem in Deutschland üblichen Standard liegt oder generell nicht ausreicht. Dann ist ein Krankenrücktransport nötig – und das kann richtig teuer werden.
Der Schutz der Krankenkassen – gesetzlich wie privat – gilt im Ausland oftmals nicht im selben Umfang wie in Deutschland.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Der Auslandsschutz der GKV ist stark begrenzt und beschränkt sich meist auf den Schengen-Raum. Die Höhe der Erstattungen orientiert sich zudem an den Leistungen, welche den Bürgern des Urlaubslandes durch die dortigen Krankenkassen im Regelfall zustehen. Für Behandlungen in Ländern außerhalb des Schengen-Raums werden grundsätzlich keine Kosten erstattet. Ebenso werden Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland im Normalfall nicht übernommen.
- Private Krankenversicherung (PKV): Der Auslandsschutz der PKV geht meist über den der GKV hinaus, weist in der Regel jedoch ebenso Lücken auf. Abhängig von Reiseland und Reisedauer kann auch hier der Auslandsschutz nicht ausreichend sein. Privatversicherte sollten vor einer Reise daher einen Blick in ihren Vertrag werfen.
Nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist eine Auslandskrankenversicherung zudem in Ländern, in denen ein ausreichender Versicherungsschutz Voraussetzung für das Visum ist. Zu diesen Ländern zählen beispielsweise Russland, China, Kuba und der Iran. Bei geplanten längeren Aufenthalten, etwa Work & Travel Programme in den USA, Kanada, Australien und Neuseeland, ist eine Auslandskrankenversicherung Voraussetzung für den Visa-Antrag.
Leistungen der Auslandsreiseversicherung
Eine Auslandsreiseversicherung schließt die Lücken des privaten und gesetzlichen Krankenschutzes. Die folgenden Leistungen werden in der Regel von der Versicherung übernommen:
- ambulante und stationäre Heilbehandlungen
- medizinische Behandlungen bei Komplikationen in der Schwangerschaft
- Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
- Übernahme von Transportkosten (meist auch Krankenrücktransport)
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
Umfangreiche Tarife übernehmen darüber hinaus auch:
- Behandlungen durch Heilpraktiker
- Bergungskosten,
- Anreisekosten für Angehörige,
- den Rücktransport von Gepäck sowie
- Kosten für Prothesen und Herzschrittmacher, die auf der Reise erstmalig notwendig werden.
