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Zahnzusatz

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  • Damit es beim Zahnarzt nicht zu teuer wird!

    Eine Zahnzusatzversicherung schließt die Lücke 😁 zwischen dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse und den tatsächlichen Kosten einer Behandlung.

Info zur Zahnzusatzversicherung

Was ist eine Zahnzusatz­versicherung?

Eine private Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden. Dadurch verringern sie den Eigenanteil bei hohen Zahnarztrechnungen.

Denn vor allem, wenn Zähne ersetzt werden müssen, wird es oft richtig teuer. Hochwertiger Zahnersatz wie etwa ein Implantat kostet schnell mehrere Tausend Euro. Gleichzeitig haben die Krankenkassen ihre Leistungen in den vergangenen Jahren teils deutlich reduziert.

Um diese Leistungslücke zu schließen und sich im Fall der Fälle vor hohen Zuzahlungen zu schützen, hatten im Jahr 2020 bereits 16,9 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen (Quelle: PKV-Verband).


Basisschutz der gesetzlichen Krankenversicherung

Muss ein Zahn ersetzt werden, zahlt die Krankenkasse grundsätzlich nur 60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Darunter versteht man eine einfache Standardlösung, die wirtschaftlich und nach dem aktuellen Stand der Zahnmedizin sinnvoll ist. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht und sein Bonusheft pflegt, erhält nach zehn Jahren einen Zuschuss in Höhe von maximal 75 Prozent dieser Kosten.
 

So viel zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei regelmäßiger Vorsorge:

Lückenlos gepflegtes Bonusheft Krankenkassenzuschuss
< 5 Jahre 60 %
5 Jahre 70 %
10 Jahre 75 %

Den Rest der Rechnung müssen Kassenpatienten als Eigenanteil selbst zahlen. Das gilt auch für zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn Patienten eine Versorgung wünschen, die über dem gesetzlichen Standard liegt – etwa ein Implantat statt einer Zahnbrücke oder eine Krone aus Vollkeramik.


Für bestimmte Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie sind die gesetzlichen Leistungen ebenfalls eingeschränkt.


Erstattungsbeispiele für Zahnersatz und Zahnbehandlungen

Bei einer Leistung der Zahnzusatzversicherung in Höhe von 90 Prozent und einem Krankenkassenzuschuss ohne Bonusheft:

Keramikkrone Zahnimplantat Kunststoff-Füllung Zahnreinigung
Kosten 800 € 3.000 € 100 € 90 €
Krankenkassenzuschuss 200 € 460 € 60 € 0 €
Eigenanteil ohne Versicherung 600 € 2.540 € 40 € 90 €
Eigenanteil mit Versicherung 80 € 300 € 10 € 9 €

Prophylaxe (Zahnreinigung):

Experten empfehlen, einmal oder zweimal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Dabei werden harte und weiche Zahnbeläge entfernt. Gute Zahnzusatzversicherungen zahlen mindestens einmal jährlich für eine professionelle Zahnreinigung. Die Erstattung ist dabei meist auf einen bestimmten Höchstbetrag pro Jahr beschränkt.


Zahnbehandlungen:

Viele Tarife übernehmen auch die Kosten für Zahnbehandlungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil bezahlt.

So zahlt die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung nur für einen erhaltungswürdigen Zahn. Sind die Bedingungen dafür nicht erfüllt, müssen gesetzlich Versicherte die gesamten Kosten selbst tragen. Auch Kunststofffüllungen übernimmt die Kasse nur für Vorderzähne im sichtbaren Bereich, eine Fissurenversiegelung in der Regel nur für die hinteren Backenzähne bei Kindern.

Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor einem hohen Eigenanteil bei solchen Behandlungen. So kostet eine Kunststoff-Füllung beispielsweise 100 Euro – Kassenpatienten müssten davon knapp 60 Euro selbst aufbringen.


Zahnersatz:

Die wichtigste Leistung einer Zahnzusatz­versicherung für Erwachsene ist die Erstattung von Kosten für Zahnersatz. Kronen, Brücken, Veneers (dünne Keramikschalen), Inlays oder Implantate sind häufig teuer und der Festzuschuss der Krankenkasse deckt nur einen kleinen Teil der Kosten ab. Bisweilen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung weniger als zwanzig Prozent der gesamten Kosten für Zahnarzt, Materialien und Labor.

Sehr gute Tarife bieten eine Kostenerstattung von mindestens 90 Prozent für Zahnersatz – inklusive kostspieligen Implantaten.

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