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Haftpflicht

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  • Haftpflicht: Extrem wichtig & gleichzeitig günstig!

    Du bist zu Besuch und verschüttest ein Glas Wein auf den teuren Teppich... Dein Kinder schießt beim Fußballspielen ein Fenster kaputt... Sach- und Personenschäden sind schnell geschehen und können hohe finanzielle Folgen haben.

Info zur Privathaftpflicht

Oft reicht eine einzige Sekunde, in der du nicht aufpasst und schon ist ein Missgeschick geschehen: Du übersiehst beim Überqueren der Straße einen Radfahrer, der beim Ausweichen stürzt und sich schwer verletzt.

Wer jemand anderem einen Schaden zufügt, muss in aller Regel dafür haften und für den Schaden aufkommen. Insbesondere wenn Menschen zu Schaden kommen, können es schnell mehrere Millionen Euro werden. Die Haftung ist eine gesetzliche Pflicht, daher die Bezeichnung Haftpflicht.

Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Zahlungen und schützt so deine finanzielle Existenz. Wenn du einen Schaden ersetzen sollst, den du gar nicht verursacht hast, hilft dir die Versicherung notfalls bis vor Gericht.


Wann leistet die Privathaftpflicht?


Sachschaden - Beispiel: Beim gemütlichen Filmabend kippst du versehentlich eine offene Bierflasche um – direkt auf das neue Smartphone deines Bekannten.

Schaden: circa 500 Euro

Die private Haftpflichtversicherung erstattet die Kosten für die Reparatur oder für ein Ersatzgerät.


Personenschaden - Beispiel: Beim Überqueren der Straße übersiehst du einen Radfahrer. Dieser stürzt beim Ausweichen auf die Bordsteinkante und bricht sich den Oberschenkel.

Schaden: circa 75.000 Euro

Die Privathaftpflicht kommt für die Krankenhaus- und Haushaltsführungskosten sowie Schmerzensgeld auf.


Schlüsselverlust - Beispiel: Du wohnst in einem Mehrfamilienhaus und verlierst den Haustürschlüssel. Damit niemand unbefugt ins Haus kommt, muss die zentrale Schließanlage ausgetauscht werden.

Schaden: circa 1.900 Euro

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt – je nach gewähltem Tarif und Leistungsumfang – die Kosten für den Austausch der Schließanlage.


Sind mein Partner und/oder meine Kinder automatisch mitversichert?

Bei einem Single-Tarif sind Partner und Kinder nicht automatisch mitversichert. Du kannst sie aber in den Tarif mit aufnehmen lassen – auch noch nachträglich.

Alternativ kannst du auch direkt einen neuen gemeinsamen Tarif abschließen. Wähle hierfür beim Abschluss eine dieser Tarifoptionen:

  • Paar: wenn du dich und deinen Partner versichern möchtest
  • Familie mit Kind: wenn du dich, deinen Partner und dein(e) Kind(er) versichern möchtest
  • Single mit Kind: wenn du dich und dein(e) Kind(er) versichern möchtest.

Kinder können in der Privathaftpflicht mitversichert werden, sofern sie sich noch in der Erstausbildung (Studium oder Berufsausbildung) befinden und noch nicht verheiratet sind. Voraussetzung für die Mitversicherung deines Partners ist lediglich, dass ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt.


Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll?

Der Basisschutz der Privathaftpflicht lässt sich um diverse Zusatzleistungen erweitern. In der Regel stehen dir folgende Punkte zur Auswahl:

  • Schlüsselverlust: Leistung für den Ersatz der Schließanlage beim Verlust fremder privater Schlüssel (zum Beispiel zur Mietwohnung) und – je nach Tarif – fremder beruflicher Schlüssel (zum Beispiel zum Bürogebäude); sinnvoll für Mieter und Arbeitnehmer
  • Unbezahlte Hilfeleistung: Leistung besteht bei Schäden, die du verursachst, während du unentgeltlich jemandem hilfst. Bei Gefälligkeitsschäden bist du gesetzlich nicht zur Haftung verpflichtet, häufig jedoch moralisch. Diese Leistung ist sinnvoll, wenn du öfter mal Freundschaftsdienste – wie Umzugshilfe oder Blumen gießen – leistest.
  • Ausfalldeckung: Leistung bei Schäden, die dir selbst zugefügt werden und durch den Schadensverursacher nicht beglichen werden können (unter bestimmten Voraussetzungen); sinnvoll für jeden, der abgesichert sein will, wenn er mal selbst der Geschädigte ist
  • Mietsachschäden: Leistung bei Schäden am Gebäude, Inventar von Hotels und Ferienwohnungen sowie an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen; sinnvoll für Mieter und wenn du öfter verreisen solltest
  • Ehrenamt: Bist du ehrenamtlich – beispielsweise in einem Verein – aktiv? Dann solltest du darauf achten, dass deine Privathaftpflicht Personen- und Sachschäden abdeckt, die du während dieser freiwilligen Tätigkeit verursachst. 


Wann leistet die Privathaftpflicht nicht?

Die Privathaftpflicht leistet grundsätzlich nicht bei:

  • Eigenschäden, das heißt Schäden, die du dir, mitversicherten Personen oder deinem Eigentum selbst zufügst
  • Vorsätzlich herbeigeführten Schäden
  • Schäden, die dein Pferd (Pferdehaftpflicht) oder Hund (Hundehaftpflicht) verursacht
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen (→kleinere Modellfahrzeuge, zum Beispiel Drohnen, sind in Premiumtarifen teilweise mit abgesichert; für alles Weitere ist eine spezielle eigene Haftpflichtversicherung erforderlich).


Kann man die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen?

Die private Haftpflichtversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt du hast steuerliche Einnahmen. Die Beiträge für die Privathaftpflicht werden in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand angegeben.


Wie kann ich meine bestehende Versicherung wechseln?

Der Wechsel deiner Privathaftpflicht ist ganz einfach. Die bestehende Versicherung kannst du zum Laufzeitende kündigen. In der Regel laufen die Verträge ein Jahr – für die meisten Kunden ist dementsprechend das Laufzeitende nur wenige Monate entfernt. Aber: Bei den meisten Versicherern besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten – kündige also rechtzeitig. In manchen Fällen – zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung – hast du ein Sonderkündigungsrecht.


Eine neue Privathaftpflicht findest du unkompliziert mit unserem Privathaftpflichtvergleich. Deinen neuen Vertrag kannst du direkt heute beantragen und dann zu einem späteren Datum deiner Wahl beginnen lassen. Wir empfehlen einen direkten Anschluss an deine bisherige Versicherung (Enddatum alt = Startdatum neu), um einen nahtlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Eine Überlappung der alten und neuen Versicherung ist nicht möglich.

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